In unser ersten Sonderfolge beleuchten wir das schnellste gerichtliche Verfahren, um zum Beispiel im Sozialrecht seine Ansprüche durchzusetzen. Das oft  als  „Eilverfahren“ abgekürzte Rechtsmittel ist auch bekannt als…

  • Antrag auf einstweilige Anordnung
  • ER (Einstweiliger Rechtsschutz)

…oder eben

  • gerichtliches Eilverfahren

Im Sozialrecht ist es besonders dann hilfreich, wenn über laufende Anträge nicht entschieden wird oder die „übliche“ Bearbeitungszeit die Lebensumstände des Antragstellers gefährdet. Das kann z.B. eine drohende Wohnungsräumung durch den Vermieter sein, weil die Miete nicht gezahlt wurde, aber auch die drohende Sperrung der Energieversorgung, oder die zu lange dauernde Prüfung bei erstmaliger Antragstellung.

Dabei sind die Situationen bei den Betroffenen oft ähnlich: Der Antrag auf Hilfe beim Jobcenter wurde so lange wie möglich rauszögert, in der Hoffnung, es finanziell doch noch irgendwie selbst hinzubekommen. Oder aber, das Jobcenter entscheidet wirklich einfach nicht, obwohl alle „Aufforderungen zur Mitwirkung“ (siehe Folge 003) stets erfüllt wurden und alle Unterlagen zur Entscheidung  vorliegen müssten.

In dieser Folge bespricht Moderator Felix Betzin mit Rechtsanwältin Karina Maier was ein „Eilverfahren“ in der Praxis bedeutet, wie ein Anwalt es für Mandanten betreut und auch, wie man selber einen Antrag auf einstweilige Anordnung vor beim Sozialgericht stellen kann.

17.04.2017 18 Minuten

zu hören:

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Felix Betzin (Moderator)
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Rechtsanwältin Karina Maier (Studiogast)

Shownotes:
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